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Schulbuchbestellung für das Schuljahr 2021/2020

21. Mai 2021Stefan Klocke

Auch im kommenden Schuljahr muss im Rahmen des Eigenanteils das Englischbuch selber angeschafft werden.

Bitte entnehmen Sie der unten stehen Tabelle, welches Buch Sie für Ihr Kind im nächsten Schuljahr kaufen müssen.

Zukünftige

Klasse 6

Englisch Red Line 2 Klett 978 -3-12-548772-7 22,25 €
Zukünftige

Klasse 7

Englisch Red

Linie 3

Klett 978 -3-12-548773-4 22,25 €
Zukünftige

Klasse 8

Englisch G 21,

B4

Cornelsen 978-3-06-031313-6 28,50 €
Zukünftige

Klasse 9

Englisch G 21,

B5

Cornelsen 978-3-06-031314-3 28,50 €
Zukünftige

Klasse 10

Englisch G 21,

B6

Cornelsen 978-3-06-031315-0 28,50 €

Anspruch auf Übernahme des Eigenanteils haben nur noch Leistungsempfänger nach dem SGB XII (Grundsicherung und HZL, Fachbereich Soziales und Wohnen). Sollten Sie dazu gehören, bitten wir Sie, uns eine formlose Bescheinigung von Ihrem Sachbearbeiter ausstellen zu lassen. Diese geben Sie bitte bis zum 9.6.2021 in der Schule ab.

Alle anderen Personengruppen, unerheblich ob es sich um Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder von Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme des Eigenanteils durch den Schulträger. Beachten Sie hierzu jedoch bitte den Hinweis auf das Schulbedarfspaket.

Hinweis zum Schulbedarfspaket

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), SGB XII (Sozialhilfe) und dem AsylbLG (Asylbewerberleistungen) erhalten mit gesetzlichem Beginn des neuen Schuljahres (01.08.2021) einen Zuschuss zum allgemeinen Schulbedarf in Höhe von 100,00 EUR für das erste Schulhalbjahr sowie in Höhe von 50,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr je schulpflichtigem Kind in der Klasse 1 bis 10.

Für Kinder im Alter von über 15 Jahren wird dieser Zuschuss jedoch nichtautomatisch ausgezahlt. Hierfür ist eine aktuelle Schulbescheinigung beim jeweiligen Leistungsträger einzureichen. Derzeit sieht die gesetzliche Regelung vor, dass Schülerinnen und Schüler, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, diesen Zuschuss erhalten.

Unter die Leistungen des Schulbedarfspakets fallen unter anderem Kosten für Schulbücher, Schreibmaterialien und Sportbekleidung.

Lt. Hinweis des Jobcenters Mönchengladbach sowie des Fachbereichs Soziales und Wohnen sind die Quittungen für die vom Zuschuss getätigten Einkäufe für eventuelle Prüfungen aufzubewahren.

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